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Umsatzsteuererstattung für Rohrnetzkostenbeiträge und Hausanschlusskosten (Wasser)
 

Im Zeitraum August 2000 bis Juni 2009 wurden auf Grund einer Verfügung des Bundesfinanzministeriums bei den Rohrnetzkostenbeiträgen und Hausanschlusskosten der reguläre Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 19% berechnet. Entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008, den Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.04.2009 und des Bayer. Landesamt für Steuern vom 25.06.2009 ist für diese Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7% zu berechnen.

Erstattungen zuviel gezahlter Umsatzsteuer werden nur auf Antrag geleistet.

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