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Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung

Das Bildungspaket bietet staatliche Unterstützung und Hilfe für Kinder

Ende März trat rückwirkend zum 01. Januar 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Kraft. Mit diesem Leistungspaket wird Kindern aus Familien mit geringem oder gar keinem eigenen Einkommen die Möglichkeit gegeben, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Bislang ist das oft an der angespannten finanziellen Situation der Eltern gescheitert. Aber auch im schulischen Bereich wird diesen Kindern zukünftig Unterstützung angeboten.

Das umfangreiche Paket umfasst folgende Leistungen: Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung (Nachhilfe), ein Zuschuss zum Mittagessen für Schulkinder und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Unter der Teilhabe ist ein Zuschuss z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein, den Unterricht an einer Musikschule oder ähnliches zu verstehen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die  

  1. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder
  2. Sozialhilfe oder
  3. Kinderzuschlag der Familienkasse oder
  4. Wohngeld beziehen.

Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Eltern, die seit 01.01.2011 bereits in Vorleistung getreten sind, können ihre Auslagen erstattet erhalten, hierzu sind jedoch Ausschlussfristen zu beachten. Derzeit hat die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, diese Ausschlussfristen zu verlängern.

Die Anträge für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie weiteres Informationsmaterial erhält man beim Landratsamt Ostallgäu, Marcus Siegmund, Tel. 08342/911-403 oder per E-Mail marcus.siegmund@lra-oal.bayern.de oder bei der Gemeindeverwaltung. Zusätzlich auch im Internet unter www.ostallgaeu.de/bildungspaket.html. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag erforderlich, der direkt beim Landratsamt Ostallgäu gestellt wird.

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