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| Rinder dürfen nur dann auf sogenannte Rauschbrandalpen oder weiden aufgetrieben werden, wenn sie im Jahr des Auftriebs gegen Rauschbrand schutzgeimpft worden sind. Landwirte, die im Jahr 2012 Rinder auf solche Weiden bringen wollen, werden hiermit aufgefordert, die Zahl der zu impfenden Tiere unter Benennung der vorgesehenen Alpe oder Weide bis spätestens Mittwoch, 25. Januar 2012 bei der Stadtverwaltung Marktoberdorf, Rathaus, Zimmer 208 zu melden. Im Bedarfsfall kann das beim Landratsamt Ostallgäu Abt. Veterinärwesen- aufliegende Verzeichnis der Rauschbrandalpen und weiden eingesehen werden. Sämtliche Rinder, die auf österreichische Alpen gebracht werden, müssen gegen Rauschbrand geimpft werden. |
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