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Anmeldung

Die Anmeldung in den Kindergärten für das jeweilige Betreuungsjahr ist grundsätzlich im März des laufenden Jahres, der Termin wird in der Presse und unter Infos & freie Plätze genannt. Frühestens Kinder ab 2 Jahren und 8 Monaten werden, sofern Sie die nötige Reife besitzen, in den Kindergarten aufgenommen.

Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, so wird die Auswahl unter den in Marktoberdorf wohnenden Kinder nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

  1. Kinder die im Folgejahre die Schule besuchen
  2. Kinder deren Mütter oder Väter alleinerziehend und gleichzeitig berufstätig sind. Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderungen entsprechende Bescheinigungen beizubringen.
  3. Alter des Kindes (das Alter ist durch ein geeignetes Dokument nachzuweisen).

Anmeldende sind verpflichtet bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu geben.
Auswärtige Kinder werden nur zugelassen, soweit und solange freie Plätze verfügbar sind.
Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Vormerkliste eingetragen. Die Aufnahme bestimmt sich im Übrigen nach Maßgabe der Dringlichkeitsstufen. Bei der Anmeldung des Kindes haben die Personensorgeberechtigten verbindlich im Voraus Buchungszeiten für das Betreuungsjahr festzulegen (Betreuungsvertrag). Buchungszeit ist die Zeit, in der das Kind die Einrichtung besucht. Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder sicherstellen zu können, wird eine Kernzeit in Höhe von 4 Std täglich festgelegt.

Die Aufnahme des Kindes erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch die Leitung der Einrichtung.

 
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