Bau-Turbo: Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien
- Datum:
- 22. Juli 2026
- Kategorie:
- Bekanntmachungen
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung" vom 30. 10. 2025 drei neue Instrumente zur Beantragung für Baurecht eingeführt.
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschloss, dass die Zustimmung nach § 36a BauGB im Grundsatz nur erteilt wird, falls die Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien zum Bau-Turbo der Stadt Marktoberdorf erfüllt werden. Andernfalls ist die Zustimmung zu versagen, insbesondere um die Zustimmungsfiktion (3 Monate) abzuwenden.
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Bau-Turbo: Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien
