Rathaus

Information & Service zu behördlichen Vorgaben und Genehmigungen

Allgemein

Unser Bereich Information & Service ist eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, so dass Sie sich problemlos zurecht finden. Sie bieten eine schnelle Hilfestellung zu Themen wie etwa "Was benötige ich für eine Beglaubigung?" oder "Was ist bei einer Plakatierung zu beachten?"

An passender Stelle verweisen wir auch auf unsere Onlinedienste, welche eine Vielzahl an Online-Formularen bereithält. 

 

Selbstverständlich sind wir nach wie vor gerne während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung für Sie da.

 

Beglaubigungen

Um die Echtheit einer Kopie sicherstellen zu können, verlangen verschiedenste Stellen beglaubigte Kopien. Hierbei ist auf Folgendes zu achten:

 

  • Städte und Gemeinden können keine privatrechtlichen Beglaubigungen (z. B. von Vollmachten, Kaufverträge, Wohnungs- und Hausüberlassungen, Kredit- oder Erbschaftsangelegenheiten, usw.) vornehmen. Diese dürfen nur von einem Notar beglaubigt werden.
  • Die beglaubigte Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer deutschen öffentlich-rechtlichen Stelle dienen (z. B Schulen, Universitäten, Behörden, Ministerien, Ärztekammer, usw.).
  • Die Unterlagen zur Beglaubigung müssen in Deutscher Sprache sein. Bei ausländischen Schriftstücken ist eine Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher erforderlich.
  • Es muss immer das Original vorgelegt werden.

Um die Echtheit einer Unterschrift beglaubigen zu können, müssen Sie Folgendes beachten:

 

  • Die Unterschrift darf nur zur Vorlage bei einer öffentlich-rechtlichen Stelle dienen. Für die Beglaubigung von Unterschrift zur Vorlage bei privatrechtlichen Angelegenheiten ist der Notar zuständig.
  • Die Unterschrift muss vor dem Angestellten der Behörde vollzogen werden.
  • Es ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen.

Bitte beachten Sie:

 

  • Beglaubigungen erhalten Sie im Bürgerservice, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Einwohnermelde- und Passamt

Jetzt ist es möglich: Auskünfte aus dem Melderegister einholen, den Status des Passes abfragen oder auch die Abmeldung einer Nebenwohnung - dies und noch vieles mehr bequem und unkompliziert rund um die Uhr online und standortunabhängig!

 

Dafür stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Online-Formularen bereit, zu finden in unseren Onlinediensten.

 

Alle gebührenpflichtigen Vorgänge bieten eine sichere und bequeme Möglichkeit zur Online-Bezahlung per elektronischer Lastschrift oder GiroPay transparent und natürlich datenschutzgeprüft. 


Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, ist eine persönliche Vorsprache mit den dementsprechenden Nachweisen und Vorlage des Personalausweises erforderlich.

 

Die Aushändigung von sämtlichen Ausweisdokumenten erfolgt künftig im Bürgerservice (Erdgeschoss) des Rathauses Marktoberdorf. Dadurch sollen die Wartezeiten vor dem Einwohnermeldeamt verkürzt werden. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Fischereischein

Um den Fischfang in Bayern ausüben zu dürfen, muss der Angler im Besitz eines  gültigen bayerischen Fischereischeines sein. Mögliche Formen des Fischereischeins, die jeweiligen Kosten und benötigte Unterlagen finden Sie hier:

 

 

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung stellt eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung der Stadt Marktoberdorf dar. Sie ist im Wesentlichen mit den Aufgaben des Bestattungswesens betraut.

 

Gerne nehmen wir uns Ihren Fragen/Wünschen/Anregungen bezüglich Bestattung, Grabarten, Gebühren, städtische Friedhöfe, etc. an. Da dieses Thema für viele Betroffene unangenehm zu besprechen ist, bitten wir Sie, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in während der Öffnungszeiten vertrauensvoll in Verbindung zu setzen.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es von Vorteil ist, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, um Fragen zu klären, die stets im Zusammenhang mit dem Tod entstehen. Im Falle eines unerwarteten Todesfalles werden aufgrund der gebotenen Eile oft Entscheidungen getroffen, welche später von den Angehörigen bedauert werden. Daher sind frühzeitige und vorzeitige Überlegungen bezüglich Art der Bestattung, Grabart und dessen Größe, Gestaltungsvorschriften, Ruhefristen, Grabpflege, etc. innerhalb der Familie empfehlenswert.

 

Die Stadt Marktoberdorf unterhält nachfolgende Friedhöfe bzw. Leichenhäuser als städtische Einrichtungen:

 

  • Schlossberg-Friedhof Marktoberdorf mit Leichenhaus
  • Neuer Friedhof Geisenried mit Leichenhaus
  • Friedhof St. Mang Leuterschach
  • Leichenhaus Thalhofen
  • Leichenhaus Sulzschneid

 

Auf den genannten Friedhöfen sind die Bestattungsarten Erd- oder Urnenbestattung möglich. Wir bieten teilweise die nachfolgenden Grabarten auf den städtischen Friedhöfen an:

 

  • Einzelgräber
  • Einzelgräber (einstellig) für bis zu zwei Sargbestattungen
  • Familiengräber (zweistellig) für bis zu vier Sargbestattungen
  • Familiengräber (vierstellig) für bis zu acht Sargbestattungen
  • Grabkammern (einstellig) für bis zu zwei Sargbestattungen
  • Grabkammern (zweistellig) für bis zu vier Sargbestattungen
  • Kindergräber
  • Einzelgräber für Verstorbene muslimischen Glaubens
  • Urnengräber für bis zu vier Urnenbestattungen
  • Urnennischengräber für bis zu zwei Urnenbestattungen
  • Urnennischengräber für bis zu vier Urnenbestattungen
  • Früh- und Totgeburtengräber
  • Baumbestattungsplätze

 

Nähere Informationen können zudem der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Marktoberdorf (Friedhofs- und Bestattungssatzung) und der Satzung der Stadt Marktoberdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) in den unten stehenden Downloads entnehmen.

Gaststättenerlaubnis

Eine Gestattung ist zwingend erforderlich, wenn ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (d. h. wenn Alkohol ausgeschenkt wird) aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird.

 

Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.

 

Gerne nehmen wir Ihre Anträge schriftlich oder persönlich spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung entgegen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Stadtverwaltung bei verspäteter Antragstellung die Erteilung einer Gestattung ablehnen muss.

 

Die notwendigen Dokumente (pdf) finden Sie nachfolgend hier:

 

Gewerbemeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig mit einer Gewerbeanmeldung anzeigen.

 

Eine Gewerbeummeldung wird benötigt, wenn der Betrieb innerhalb des Meldebezirks verlegt, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird.

 

Bei Aufgabe des Betriebes bzw. Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Meldebezirk muss eine Gewerbeabmeldung erfolgen.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: einen Registerauszug (mit allen Eintragungen)
  • bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer

Gebühren für Gewerbean, -um und –abmeldung:

Gewerbeanmeldung:    60,00 €

Gewerbeummeldung:   40,00 €

Gewerbeabmeldung:    40,00 €

 

Sollten Sie Ihre Gewerbemeldung verloren haben, stellen wir Ihnen selbstverständlich gerne gegen Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses eine Zweitschrift aus. Die Gebühr hierfür beträgt 15,00 €.

 

Link: Information_zur_steuerlichen_Erfassung

GEZ Befreiung und Ermäßigung

Um sich von der Rundfunkbeitragspflicht  befreien zu lassen bzw. eine Ermäßigung zu erhalten, muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diesen erhalten Sie bei uns oder online unter "Antrag auf Befreiung und Ermäßigung"

 

Hier erfahren sie auch die nötigen Voraussetzungen einschließlich der vorzulegenden Unterlagen.

Grillplätze

Im Bereich der Stadt Marktoberdorf gibt es zwei offizielle Grillplätze:

 

  • auf der „Buchel“
  • am Ettwieser Weiher

 

Um diese Grillplätze nutzen zu können, bedarf es der Genehmigung durch die Stadt Marktoberdorf. Die Antragstellung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich unter Angabe von

 

  • Ansprechpartner/Verantwortlicher (Name und Adresse)
  • Telefonnummer
  • Anzahl der zu erwartenden Personen
  • Uhrzeit
  • Art der Grillfeier

erfolgen.

 

Eine Genehmigung wird bis max. 24:00 Uhr ausgestellt. Es sind keine Feten zugelassen.  Für die Nutzung des Grillplatzes auf der „Buchel“ kann eine Genehmigung für das Befahren der „Buchel“ beantragt werden.

Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet Marktoberdorf unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer.

Dies erfolgt nach Maßgabe der städtischen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (HStS) auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Voraussetzung für die Ermittlung der Steuerpflicht ist das Geburtsdatum des Hundes und/oder das Datum ab Beginn der Hundehaltung.

Für die Anmeldung Ihres Hundes verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.

Alternativ kann die Anmeldung auch telefonisch, per Mail oder persönlich im Rathaus erfolgen, sofern alle Angaben zum Hund und genannt werden können.

Bei Ableben oder Veräußerung des Hundes hat der Hundehalter den Hund anhand des Formulars innerhalb eines Monats bei der Stadt Marktoberdorf abzumelden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt stellt eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung der Stadt Marktoberdorf dar. Dessen vorrangigste Aufgabe ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, soweit diese nicht landesgesetzlich spezielleren Behörden zugewiesen sind.

 

Gerne nehmen wir uns Ihrem Problem bezüglich der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an bzw. verweisen Sie an die hierfür zuständige Stelle. Wir bitten Sie daher bei Bedarf, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in während Öffnungszeiten in Verbindung zu setzen.

Parkausweis für Behindertenparkplätze

 

Die Beantragung der verschiedenen Arten von Parkausweisen erfolgt im Bürgerservice. Für genaue Informationen können Sie sich gern an uns wenden, oder die Informationsbroschüre im Internet herunterladen .

Internationaler blauer Parkausweis

Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:

1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung  (Merkzeichen aG)

2. Blinde (Merkzeichen Bl)

3. Contergangeschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

 

Zur Ausstellung bitte mitbringen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Passfoto
  • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis

Deutschlandweiter orangefarbener Parkausweis

Folgende Personen können einen deutschlandweitern orangefarbenen Parkausweis

erhalten:

 

1. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60.

2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.

 

Zur Ausstellung bitte mitbringen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis

Bayernweiter dunkelblauer Parkausweis

Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung. Personen mit diesem Parkausweis können jetzt beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Sie erhalten dann einen internationalen Parkausweis.

 

Zur Ausstellung bitte mitbringen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid vom Schwerbehindertenausweis

Plakatierung

Die Stadt Marktoberdorf bietet zur Bewerbung von öffentlichen Veranstaltungen mehrere Möglichkeiten. Jede Plakatierung muss im Vorhinein von der Stadt Marktoberdorf genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vorher an den Bürgerservice des Rathauses. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Zusätzlich können Sie in der städtischen Plakatierungsverordnung nachlesen.

Anschlagtafeln

Im Stadtgebiet und den Ortsteilen befinden sich 18 städtische Anschlagtafeln. An diesen können Plakate bis zur Größe DIN A3 angeschlagen werden. Die Plakate werden durch einen städtischen Mitarbeiter aufgehängt und wieder abgenommen. Die maximale Plakatierungsdauer beträgt 4 Wochen. Für die Plakatierung werden folgende Kosten erhoben:

  • Sondernutzungsgebühr 10,00 €

zusätzlich je

 

  • DIN A4 Plakat 1,00 €
  • DIN A3 Plakat 2,00 €

Werbetafeln und -steller

Werbetafeln (z.B. Plakat auf einer Holzplatte) können im Stadtgebiet von Marktoberdorf und den Ortsteilen aufgestellt werden. Die maximale Aufstelldauer beträgt zwei Wochen und Sie müssen die Tafeln selbstständig aufstellen und wieder abnehmen. Dabei sind einige Auflagen zu beachten. Für das Aufstellen von Werbetafeln und –stellern werden abhängig von der Veranstaltung und der Größe der Tafeln folgenden Kosten erhoben:

  • Sondernutzungsgebühr:
  1. Für Vereine und Veranstaltungen innerhalb von Marktoberdorf   10,00 €
  2. Für Veranstaltungen außerhalb von Marktoberdorf                         50,00 €
  3. Kommerzielle Veranstalter (Großveranstalter, etc.)                        160,00 €

zusätzlich je 

  • DIN A1 Werbetafel 5,00 € (max. 20 Stück)
  • DIN A0 Werbetafel 8,00 € (max. 10 Stück)

Bei Zwischengrößen wird der höhere Betrag angesetzt. Die Aufstelldauer beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Doppelsteller mit deidseitiger Plakatierung werden auch doppelt abgerechnet. Für das Aufstellen bzw. die Anbringung zu beachtende Auflagen werden den Nutzungsberechtigten mit der Genehmigung mitgeteilt. 

Werbebanner

Werbebanner können in der Stadt Marktoberdorf an zwei Standorten angebracht werden. Es besteht die Möglichkeit an den Brücken über die Brückenstraße (nur stadtauswärts!) und in der Ruderatshofener Straße (beidseitig). Die Banner müssen vom Veranstalter selbstständig aufgehängt und wieder abgenommen werden und dürfen längstens für vier Wochen angebracht werden. Die Genehmigung beschränkt sich auf Veranstaltungen in Marktoberdorf und den Ortsteilen. Unabhängig von der Größe wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Banner pro Woche erhoben.

Schwerbehindertenausweis

Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie im Bürgerservice des Rathauses. Sie können Ihn aber auch gleich Online ausfüllen.
Für den Schwerbehindertenausweis können verschiedene Merkzeichen beantrag werden. Diese bedeuten Folgendes:

         G       Gehbehindert

         B        Begleitperson

         aG      außergewöhnlich Gehbehindert

         H        Hilflos

         RF      Rundfunk-Befreiung

         Bl       Blind

         Gl       Gehörlos

 

Eine Informationsbroschüre mit genauer Erklärung erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Marktoberdorf. Den ausgefüllten Antrag können Sie im Bürgerservice abgeben. Zur reibungslosen Bearbeitung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sollten Sie zusätzlich ein Passbild und ihnen bereits vorliegende Unterlagen von Ärzten (Atteste, Bescheinigungen etc.) beilegen.

Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung im städtischen Versicherungsamt erhalten Sie Auskünfte und Hilfe bei Anträgen der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Kontenklärung, Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten).

 

Für die vorab genannten Dienstleistungen benötigen wir von Ihnen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die aktuellste Aufstellung der beim Versicherungsträger gespeicherten Daten (Rentenauskunft oder Renteninformation mit Versicherungsverlauf). Des Weiteren sind je nach Fall zusätzliche Unterlagen zur Auskunftserteilung oder Antragstellung erforderlich. Diese können sehr gerne telefonisch befragt werden.

 

Alle Dienstleistungen (Auskunftserteilungen, Antragsaufnahmen, das Fertigen von Kopien/Beglaubigungen für Rentenzwecke und die Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger) sind für Sie natürlich kostenfrei.

 

Gerne helfen wir Ihnen vertrauensvoll zu den unseren Öffnungszeiten weiter.

 

 

Verkehrswesen

Das Verkehrswesen stellt eine Organisationseinheit innerhalb der Stadt Marktoberdorf dar. Dessen vorrangigste Aufgabe ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Daher ist es bei Eingriffen in den Straßenverkehr, über eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig, die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten. Diese ist bei der Stadt Marktoberdorf möglichst frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.

 

Link zum Online-Formular:

Antrag einer verkehrsrechtlichen Anordnung

 

Wir bitten um Beachtung, dass im Falle einer Aufgrabung auf städtischem Grund, diese über das Onlineportal zu beantragen ist. Sie können sich unter folgendem Link registrieren lassen:

https://www.g-diag.de/mygdiag/marktoberdorf/agv/profil/main/create_teilnehmer.php/nutzung.php

 

Ihr Benutzerantrag wird der Stadt Marktoberdorf zur Genehmigung vorgelegt. Nach Bestätigung wird Ihnen ein personalisierter Benutzername und ein Passwort mitgeteilt. Dann können Sie Ihre Aufgrabungsanzeige stellen:
https://www.g-diag.de/mygdiag/marktoberdorf/agv/

 

Erst nach positiver Aufgrabungsgenehmigung wird die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung bearbeitet.

 

Bei Rückfragen bitten wir Sie, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in während der Öffnungszeiten in Verbindung zu setzen.