Folgende Bauleitplanungen befinden sich in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bauverwaltung Zimmer 214 zu den allgemeinen Öffnungszeiten einzusehen.
Derzeit liegen keine Bauleitpläne aus.
Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Marktoberdorf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schulz.
Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne ist in unten stehendem Plan ersichtlich.