Rathaus

Bau-Turbo: Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und Wohnraumsicherung" vom 30. 10. 2025 drei neue Instrumente zur Beantragung für Baurecht eingeführt. Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf beschloss, dass die Zustimmung nach § 36a BauGB im Grundsatz nur erteilt wird, falls die Anwendungsvoraussetzungen und Leitlinien  zum Bau-Turbo der Stadt Marktoberdorf erfüllt werden. Andernfalls ist die Zustimmung zu versagen, insbesondere um die Zustimmungsfiktion (3 Monate) abzuwenden.

 

Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm

Das Förderprogramm dient der Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände an der Außenhülle von Gebäuden, der Verbesserung, Inwertsetzung und Pflege des Stadtbildes, sowie dem Erhalt der charakteristischen und ortsbildprägenden Merkmale der Marktoberdorfer Innenstadt. Förderfähig sind unter anderem Fassadensanierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Entsiegelung, …

 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren 

Untenstehend finden Sie die allgemeine Veröffentlichung der Bekanntmachung über die datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach

Art. 13  und 14 DSGVO. Diese Bekanntmachung wurde am 10.02.2020 ortsüblich bekannt gegeben.

 

Für nach dem 17.10.2019 eingeleitete Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 3 und § 4 BauGB) wird es fortan eine auf das konkret bezogene Bauleitplanverfahren angepasste Veröffentlichung geben.

 

 

Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2022 den folgenden Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen  beschlossen.

 

 

In Aufstellung befindliche Bauleitpläne

 

Derzeit befinden sich folgende Bauleitpläne in der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bauverwaltung, Zi 225, zu den allgemeinen Öffnungszeiten einzusehen. 

Bauleitplanung

Frau Rossmanith

Tel.: 08342 4008-56
Fax: 08342 4008-75
E-Mail: bauleitplanung@marktoberdorf.de

 

Frau Haslach

Tel.: 08342 4008-126
Fax: 08342 4008-75
E-Mail: bauleitplanung@marktoberdorf.de

Rechtskräftige Bebauungspläne und Einbeziehungssatzungen

Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie Einbeziehungssatzungen der Stadt Marktoberdorf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schulz.

 

 

 

Eine Übersicht der rechtskräftigen Bauleitplanungen ist in unten stehendem Plan ersichtlich. Zusätzlich können die Bebauungspläne mit der interaktiven Karte des Landkreises Ostallgäu (maps.ostallgäu) angezeigt und abgerufen werden.

Bauleitplanung

Herr Schulz

Tel.: 08342 4008-84
Fax: 08342 4008-75
E-Mail: bauleitplanung@marktoberdorf.de