Mitteilungen

Die Stadt Marktoberdorf erlässt im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt folgende Bekanntmachung:

Datum:
03. Juni 2025
Kategorie:
Bekanntmachungen

Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028.

 

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

 

Download:
Bekanntmachung