Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Veranstaltungsgelände“
- Datum:
- 07. Mai 2025
- Kategorie:
- Bekanntmachungen
Der Stadtrat der Stadt Marktoberdorf hat am 28.04.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Veranstaltungsgelände“ in der Fassung vom 28.04.2025 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Fl. Nr. 670, Gemarkung Marktoberdorf südlich des Modeons und ist knapp 0,42 ha groß.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Veranstaltungsgelände“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
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Bekanntmachung