Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Datum:
- 23. April 2024
- Kategorie:
- Bekanntmachungen
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Marktoberdorf vom 22. April 2024 wurde die Straßenfläche „Fürgenweg“ der Germarkung 7885 Geisenried gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Die Verfügung gilt mit dem Tage, der auf die Bekanntmachung folgt, als bekannt gegeben.
Die Bekanntmachungsmitteilung inkl. Lageplan und Widmungsverfügung entnehmen Sie dem Download.
Download:
Bekanntmachung
Lageplan
Verfügung