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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Datum:
23. April 2024
Kategorie:
Bekanntmachungen

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Marktoberdorf vom 22. April 2024 wurde die Straßenfläche „Fürgenweg“ der Germarkung 7885 Geisenried gemäß Art. 6 BayStrWG zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Die Verfügung gilt mit dem Tage, der auf die Bekanntmachung folgt, als bekannt gegeben.

 

Die Bekanntmachungsmitteilung inkl. Lageplan und Widmungsverfügung entnehmen Sie dem Download.

 

Download:
Bekanntmachung
Lageplan
Verfügung